“Das Kleingedruckte”

Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) der Segelschule Rückenwind

1. Durch seine Anmeldung schließt der Anmeldende einen Vertrag mit der Segelschule Rückenwind und erklärt seine Teilnahme an dem angegebenen Kurs.

2. Die Kurse können nur stattfinden, wenn die erforderliche Mindest-Teilnehmerzahl erreicht ist. Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht stattfinden können, so wird der bereits gezahlte Kurs in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

3. Der Kurspreis wird 28 Tage vor Kursbeginn, bei späterer Anmeldung spätestens am ersten Unterrichtstermin fällig. Er kann in bar bezahlt oder auf unser Konto überwiesen werden.

4. Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung des Kurses auch dann verpflichtet, wenn er den Kurs vor Ende bzw. vor der Prüfung abbricht. Teilbeträge werden in diesem Fall nicht erstattet. Der Kursteilnehmer kann die nicht besuchten Termine während eines anderen gleichartigen Kurses nachholen, wenn in diesem Kurs noch ein Platz frei ist. Eine vorherige Reservierung ist dem Fall nicht möglich. Der Teilnehmer kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten, das Büro der Segelschule ist schriftlich über den Rücktritt zu informieren. Bis zu sechs Wochen vor Beginn des Kurses ist dies kostenfrei. Zwischen sechs Wochen und 28 Tagen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Kurspreises fällig. Tritt der Teilnehmer zu einem späteren Termin zurück oder erscheint nicht, wird der komplette Kurspreis fällig. Sie haben das Recht, einen geringeren als den pauschal berechneten Schaden nachzuweisen.g.

5. Vereinbarte Praxistermine sind bindend. Nicht rechtzeitig abgesagte Praxistermine werden voll berechnet.

6. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, während der Praxisstunden den Anweisungen des Bootsführers unbedingt Folge zu leisten.

7. Für die Teilnahme an den Praxisterminen erklärt der Teilnehmer, gesund zu sein und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen zu können. Bei gesundheitlichen Problemen oder mangelnden Schwimmkenntnissen ist die Kursleitung vor Beginn des Unterrichts zu verständigen.

8. Die Kosten für die Prüfung, auch im Falle des Nichtbestehens, trägt der Teilnehmer. Alle notwendigen Vordrucke stellt die Schule zur Verfügung.

9. Bei zusätzlich vereinbarten Praxisterminen über die ursprüngliche Anmeldung hinaus gelten weiterhin die allgemeinen Teilnahmebedingungen. Zusatztermine werden separat abgerechnet.

10. Für den Betrieb der Boote hat die Segelschule eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen. Für persönliches Eigentum, Sach- und persönliche Unfallschäden wird eine Haftung nur übernommen, wenn die Schule vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

11. Die angegebenen Unterrichtsstunden sind Zeitstunden. Der praktische Unterricht erfolgt in Kleingruppen. In der Regel dauert ein Praxis-Termin zirka 2 Stunden bei der Motorbootpraxis und 3 Stunden bei der Segelpraxis. Die Dauer der Praxistermine verkürzt oder verlängert sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmer.

12. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein, ist diese ungültige Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den sonstigen Vereinbarungen am ehesten gerecht wird und der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht. Ansprüche gegen die Segelschule sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach ordentlicher Beendigung oder Abbruch des Kurses geltend zu machen.

15. Alle genannten Preise enthalten die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

Zusätzliche Vereinbarungen Segelpraxis

1. Bei Sturm, Gewitter oder bei absoluter Flaute findet kein Segelunterricht statt. Hierfür werden Ersatztermine angeboten. Ein angefangener Unterrichtsblock gilt auch dann als komplett absolviert, wenn der Unterricht auf Grund der Witterung abgebrochen werden muss.

2. Außerdem verpflichtet sich der Kursteilnehmer während des praktischen Segelunterrichts, auch ohne ausdrückliche Aufforderung, eine Schwimmweste zu tragen. Die Schwimmwesten werden von der Segelschule kostenlos zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Vereinbarung Motorbootpraxis

Bei Sturm oder Gewitter findet kein Motorbootunterricht statt. Hierfür werden Ersatztermine angeboten.

Zusätzliche Vereinbarungen für mehrtägige Ausbildungs- und Mitsegeltörns

1. Die Teilnahme an dem Segeltörn oder Kurs ist nur möglich, wenn zuvor der gesamte Törnbeitrag beglichen wurde. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine behalten wir uns vor, den Platz anderweitig zu vergeben. Für Törns wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Törnbeitrags nach der Anmeldung fällig, der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn zu zahlen.

2. Die Theorie- und Praxis-Kurse können nur stattfinden, wenn die erforderliche Mindest-Teilnehmerzahl erreicht ist. Sollte ein Termin aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht stattfinden können, so wird der bereits gezahlte Kurs in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

3. Die An- und Abreise sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, eine Haftung dafür ist ausgeschlossen.

4. Der Mitsegler nimmt an einem sportlichen Segeltörn teil. Eine entsprechende aktive Mitwirkung an Bord wird erwartet. Beim Segeln sind wir abhängig von Wind und Wetter, es kann während des Törns zu Änderungen der Reiseroute oder zu Verzögerungen und Hafenliegezeiten kommen.

5. Im Törnpreis sind Verpflegung, Getränke, Hafengebühren, Treibstoff, Verbrauchsstoffe und Endreinigung nicht enthalten. Dafür wird eine Bordkasse eingerichtet, in die die Teilnehmer zu gleichen Teilen einzahlen. Der Ausbildungsskipper ist von der Bordkasse ausgenommen.

6. Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Stellt er für den Törn eine Ersatzperson bzw. für den Pärchentörn ein Ersatzpärchen, berechnen wir keine Umbuchungskosten. Das Büro der Segelschule ist schriftlich über den Rücktritt zu informieren maßgeblich ist der Eingang des Schreibens bei der Segelschule.
a) Bis zu sechs Wochen vor Beginn des Kurses ist dies kostenfrei.
b) Zwischen sechs Wochen und 28 Tagen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Kurspreises fällig.
c) Tritt der Teilnehmer zu einem späteren Termin zurück oder erscheint nicht, wird der komplette Kurspreis fällig.
Beim Pärchentörn verdoppeln sich die oben genannten Fristen.
Sie haben das Recht, einen geringeren als den vorgenannten pauschal berechneten Schaden nachzuweisen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

7. Von den Teilnehmern wird an Bord die übliche Mithilfe erwartet. Sie verpflichten sich, alle notwendigen seemännischen Arbeiten, die von der Schiffsführung angewiesen werden, auszuführen, sich an der Backschaft zu beteiligen und das Schiff sauber zu halten. Jeder Mitsegler trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu bei, Störungen zu vermeiden bzw. zu beheben und einen evtl. Schaden gering zu halten. Sollten Schäden am Schiff auftreten, bemüht sich die Schiffsleitung, diese möglichst umgehend zu beheben. Eventuell dabei entstehende Hafenliegezeiten sind in der Seefahrt üblich und begründen keinen Rücktritt des Mitseglers vom Törn.

8. Für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen wird nicht gehaftet.

9. Angegebene Törninhalte sind beispielhaft, Törnrouten sind insofern nicht verbindlich, als Abweichungen bedingt durch Flaute, Sturm oder sonstige Gegebenheiten möglich sind. Dies begründet keinen Schadensersatzanspruch.

10. Bei Törnabbruch oder Törnverlegung in ein anderes Seegebiet aufgrund von höherer Gewalt wie Sturm, Streik, politischen Unruhen oder Eingriffen von hoher Hand (z.B. Beschlagnahme) wird nicht gehaftet.

11. Zur Begleichung von Schäden und Verlusten am Schiff, die durch eigenmächtiges bzw. mutwilliges Handeln von Teilnehmern verursacht werden, können die betreffenden Teilnehmer herangezogen werden, sofern die Schäden nicht über die bordseitige Kaskoversicherung abgedeckt werden.

12. Die Törnteilnehmer sind für die Einhaltung der Pass-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer sorgt für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz.

13. Jeder Mitsegler achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf bzw. auf Anweisung der Schiffsführung Rettungsweste und Lifebelt. Aus Sicherheitsgründen ist an Bord den Anordnungen der Schiffsführung unbedingt zu folgen.

14. Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet soweit wie möglich auf alle Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen die Schiffsführung, die anderen Mitseglern und den Eigner, selbst wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit oder Außerachtlassung von gesetzlichen Bestimmungen verursacht wurde. Dieser Verzicht umfasst auch die Ansprüche unmittelbar Geschädigter, die gesetzlich begründete Unterhalts- oder Dienstleistungsansprüche gegen einen Mitsegler haben oder haben können. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden von einer Haftpflichtversicherung getragen werden oder vorsätzlich verursacht wurden. Sollten Ansprüche gegenüber der Schiffsleitung geltend gemacht werden, sind diese spätestens 4 Wochen nach Törnende schriftlich einzureichen.

15. Wie bei jedem anderen Sport ist beim Segelsport eine gewisse körperliche Belastbarkeit Voraussetzung. Es wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer gesund sind und im Zweifelsfalle ärztlichen Rat eingeholt haben. Körperliche Einschränkungen (z.B. Nachtblindheit) und andere Risikofaktoren sind der Schiffsführung anzugeben.

16. Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund ist, nicht an ansteckenden oder Anfallkrankheiten leidet und dass er 15 Minuten ohne Unterbrechung in tiefem Wasser schwimmen kann.

17. Das Mitführen oder der Gebrauch von Drogen an Bord ist verboten und führt zum sofortigen Verweis von Bord. Alkohol darf aus Gründen der Sicherheit nicht während der Segelzeiten getrunken werden.

18. Kann die Schiffsführung den geplanten Törn (z.B. wegen Krankheit oder Schaden am Schiff) nicht durchführen und muss der Törn deshalb ausfallen, wird der Törnbeitrag umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

19. In Ersatz einer nicht durchführbaren oder fehlenden Vertragsbestimmung soll bei Bedarf eine dem Sinn und Zweck des Gesamtvorhabens entsprechende Regelung gesucht werden.

20. Ansprüche gegen die Segelschule Rückenwind sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach ordentlicher Beendigung oder Kündigung des Vertrages schriftlich geltend zu machen.

21. Für den Vertrag gilt deutsches Recht, soweit zulässig ist Wolgast als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Stand: 1.1.2018