
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel / Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassung:
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse des
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassung:
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).
Zulassung:
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
Zulassung:
Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern
Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen. In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Zulassung:
Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern
Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u. a. der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).
Eine praktische Prüfung wird nicht durchgeführt.

Die klassische Segelausbildung beginnt in einer Jolle. Nur in den offenen und handlichen Jollen kann man die Reaktionen des Bootes direkt spüren und erfahren. Dabei erlangen Sie rasch die erforderliche Sicherheit zum Führen eines Bootes. Die Ausbildung erfolgt parallel in den Bereichen Theorie + Praxis, wobei der theoretische Teil direkt auf die Segelpraxis bezogen und mit der praktischen Ausbildung eng verknüpft ist.
Am letzten Kurstag erfolgt eine praktische und theoretische Prüfung, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden Ihnen im Segelgrundschein des VDS bescheinigt, der auch auf vielen führerscheinfreien Gewässern als Nachweis zum Mieten eines Segelbootes anerkannt ist.
Mindestalter: 12 Jahre

Kinder im Alter von 8 - 12 Jahren können im „Opti“ spielerisch das Segeln erlernen. Die jungen Segler werden in die notwendigen Fachbegriffe des Segelns eingeführt, üben die wichtigsten Knoten und lernen auf spielerische Art die Grundlagen des Segelns kennen. Der Unterrichts-Stoff wird eng mit der Praxis verknüpft so dass das Lernen ganz leicht fällt.
Am letzten Kurstag erfolgt eine praktische und theoretische Prüfung, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden im VDS – Juniorsegelschein bescheinigt.
Alter: 8 bis 12 Jahre
Vorraussetzung: Schwimmnachweis

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.
Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweise
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantwortung von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Folgende Kenntnisse sind nachzuweise
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW (GMDSS) – Anlage nachgewiesen werden.

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Folgende Kenntnisse sind nachzuweise
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terristischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.
Telefon: 038 36 / 600 013