Führerscheine

Die amtlichen Sportbootführerscheine

SBF Binnen

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel / Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Zulassung:

  • Segeln/Surfen ab 14 J.
  • Motor ab 16 Jahren

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse des

  • Binnenschifffahrtsrechts,
  • der Seemannschaft,
  • der Wetterkunde und
  • der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.


SBF See

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Zulassung:

  • ab 16 Jahren

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse

  • der Navigation,
  • der Seemannschaft,
  • des Seeschifffahrtsrechts,
  • der Wetterkunde und
  • der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.


Sportküstenschifferschein

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).

Zulassung:

  • ab 16 Jahren
  • Besitz SBF-See,
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse

  • der Navigation,
  • der Seemannschaft,
  • des Seeschifffahrtsrechts,
  • der Wetterkunde sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.


Sportseeschifferschein

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).

Zulassung:

  • ab 16 Jahren
  • Besitz SBF-See,
  • Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern

  • der Navigation,
  • der Seemannschaft,
  • des Seeschifffahrtsrechts,
  • der Wetterkunde sind nachzuweisen.

Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen. In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.


Sporthochseeschifferschein

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).

Zulassung:

  • ab 18 Jahren
  • Besitz SBF-See,
  • Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern

  • der Navigation,
  • des Seeschifffahrtsrechts und
  • Wetterkunde.

Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u. a. der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).

Eine praktische Prüfung wird nicht durchgeführt.


VDS – Führerscheine (Verbandsscheine)

VDS – Segelgrundschein

Die klassische Segelausbildung beginnt in einer Jolle. Nur in den offenen und handlichen Jollen kann man die Reaktionen des Bootes direkt spüren und erfahren. Dabei erlangen Sie rasch die erforderliche Sicherheit zum Führen eines Bootes. Die Ausbildung erfolgt parallel in den Bereichen Theorie + Praxis, wobei der theoretische Teil direkt auf die Segelpraxis bezogen und mit der praktischen Ausbildung eng verknüpft ist.

Am letzten Kurstag erfolgt eine praktische und theoretische Prüfung, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden Ihnen im Segelgrundschein des VDS bescheinigt, der auch auf vielen führerscheinfreien Gewässern als Nachweis zum Mieten eines Segelbootes anerkannt ist.

Mindestalter: 12 Jahre


Juniorsegelschein

Kinder im Alter von 8 - 12 Jahren können im „Opti“ spielerisch das Segeln erlernen. Die jungen Segler werden in die notwendigen Fachbegriffe des Segelns eingeführt, üben die wichtigsten Knoten und lernen auf spielerische Art die Grundlagen des Segelns kennen. Der Unterrichts-Stoff wird eng mit der Praxis verknüpft so dass das Lernen ganz leicht fällt.

Am letzten Kurstag erfolgt eine praktische und theoretische Prüfung, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden im VDS – Juniorsegelschein bescheinigt.

Alter: 8 bis 12 Jahre
Vorraussetzung: Schwimmnachweis


Die amtlichen Funkscheine

UBI–UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweise

  • wesentliche Merkmale,
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
  • Funkstellen,
  • Frequenzen und ihre Nutzung,
  • automatisches Senderidentifizierungssystem (ATIS),
  • Bestimmungen/Veröffentlichungen und
  • Technik einer Funkanlage.

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantwortung von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.


SRC–Beschr. gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Folgende Kenntnisse sind nachzuweise

  • des mobilen Seefunkdienstes,
  • des GMDSS,
  • Funkstellen,
  • des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
  • der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW (GMDSS) – Anlage nachgewiesen werden.


LRC-Allgm. Funkbetriebszeugnis Long Range Certificat

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Folgende Kenntnisse sind nachzuweise

  • des SRC und zusätzlich:
  • des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten,
  • des GMDSS,
  • des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
  • der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terristischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.